Das Medizinproduktegesetz formuliert Anforderungen an die hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten, die 2006 in der Empfehlung des Robert Koch-Institutes „Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene“ für die Zahnheilkunde präzisiert wurden. Diese Fortbildung dient der Aktualisierung der notwendigen speziellen Sachkenntnisse des mit der Aufbereitung von Dentalinstrumenten betrauten Personals. Aber auch an Zahnärztinnen und Zahnärzte, die ihre eigenen Kenntnisse hinsichtlich der Bestimmungen des Medizinproduktegesetzes überprüfen möchten, sind willkommen.
Die Fortbildung schließt bei zahnärztlichen Mitarbeitern (ZAH/ZFA) mit einer schriftlichen Sachkundeprüfung ab, bei deren Bestehen die erfolgreiche Teilnahme am Aktualisierungskurs bescheinigt wird gemäß §2, Abs. 2 und §4, Abs. 2 Medizinprodukte-Betreiberverordnung in Verbindung mit der Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert-Koch-Institut „Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderung an die Hygiene“.
Zulassungsvoraussetzung: Abgeschlossene Berufsausbildung zur ZAH/ZFA
Hinweis: Bitte fügen Sie unbedingt bei der Anmeldung Ihren Helfer/innenbrief bei.
Block 1:
Block 2:
Block 3:
Block 4:
Dieser Kurs ist für alle, die vor dem Sommer 2007 ausgelernt haben, einmalig zu absolvieren.
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