Ausbildung zum/zur Laserschutzbeauftragten

Ausbildung zum/zur Laserschutzbeauftragten

gemäß den Richtlinien nach OStrV und TROS

Sa 13.09.2025
FOBI-Chir-Laser
2501
649,00 €
ZA
8+1+1

Kursbeschreibung

Laser kommen in vielen Bereichen von Technik, Medizin und Wissenschaft zum Einsatz. Im Sinne des Patienten- und Arbeitsschutzes hat der Gesetzgeber die neue Verordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) (letzte Änderung 11/2017) erlassen. Die zugehörigen Technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (TROS Laserstrahlung) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene wider.

Mit diesen Änderungen fordert der Gesetzgeber, dass der Laserschutzbeauftragte (LSB) über spezielle Fachkenntnisse verfügen muss. Der früher in der DGUV Vorschrift 11/12 und BGV B2 verwendete Begriff „sachkundig“ entfällt. Dafür muss der LSB gemäß OStrV 2017 über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen. Die in § 5 Abs. 2 der OStrV geforderte erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang impliziert das Bestehen einer Abschlussprüfung mit mindestens 15 MC-Fragen. Neu vorgeschrieben werden außerdem Art und Anzahl der Lehreinheiten dieser Lehrgänge. Zudem muss der LSB seine Qualifikation durch Fortbildungen auf dem aktuellen Stand halten (alle 5 Jahre mindestens sechs Lehreinheiten). Laserschutzbeauftragte mit einer Ausbildung in der Regel vor Mitte 2004 haben oftmals keine Prüfung absolviert. Die komplette Teilnahme an einem entsprechenden Kurs, mindestens jedoch das Nachholen der Prüfung, können notwendig sein. Im Kurs werden die für Laseranwender wichtigsten Änderungen dargestellt und entsprechende Handlungsempfehlungen gegeben. Zahlreiche Fallbeispiele klinischer Indikationen runden die Thematik ab.

  • Physikalische Größen und Eigenschaften der Laserstrahlung
  • Biologische Wirkung von Laserstrahlung
  • Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
  • Lasersicherheit und –schutz (inkl. Indirekte Gefährdungen)
  • Praxis Lasersicherheit: Beispielhafte Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung
  • Aufgaben und Verantwortung des LSB im Betrieb

Mit diesem Kurs erhält der/die Zahnarzt/in die geforderte Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten gemäß den Richtlinien nach OStrV und TROS. Es wird bescheinigt, dass der Kursteilnehmer an einem Ausbildungsseminar zum Laserschutzbeauftragten in 8 Lehreinheiten mit Erfolg teilgenommen hat.

Dieser Kurs ist sowohl zum Erwerb der Laserfachkunde als auch zur Aktualisierung dieser geeignet. Für die letztgenannte Gruppe entfällt lediglich die Prüfung.

Foto: Herbert Deppe

Ausbildung und Zertifikat zum/zur Laserschutzbeauftragten im Kurs enthalten

Dieses Modul ist ein Baustein des Oralchirurgie-Curriculums und ist einzeln buchbar.