Berlin
Das Patientenrechtegesetz von 2013 beinhaltet die Aufklärungs-, Dokumentations- und Sorgfaltspflicht in der zahnärztlichen Behandlung.
Gutachter müssen ihre gerichtlichen und außergerichtlichen Gutachten auf der Grundlage der aktuellen Leitlinien, Wissenschaftlichen Stellungnahmen und Wissenschaftlichen Mitteilungen verfassen.
Die letzte Wissenschaftliche Mitteilung (WiMi) der DGFDT zur Therapie der CMD (Stand: 1.5.2022) bringt Neuerungen; insbesondere wird sehr viel Wert auf die Aufklärung gelegt.
Die Aufklärung ist in der Patientendokumentation zu notieren, damit nachvollziehbar ist worüber aufgeklärt wurde. Hier muß z.B. auch ausführlich dokumentiert sein, wenn eine Therapie abweichend von den Leitlinien durchgeführt werden soll.
Nebenwirkungen von Schienentherapien werden i.d.R. weder aufgeklärt noch dokumentiert.
Die ZE Richtlinien werden erläutert und Fallbeispiele werden präsentiert.
Der Kurs richtet sich an alle Zahnärzte die Sicherheit für den Behandlungsalgorithmus für ihre Zahnersatzplanung suchen.
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